Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub, u.a.

Zueignung (§ 246 Abs. 1 StGB) - Uneinigkeit der Senate (BGH, Beschl. v. 13.03.2024 – 4 StR 442/23)

Zueignung (§ 246 Abs. 1 StGB) - Uneinigkeit der Senate (BGH, Beschl. v. 13.03.2024 – 4 StR 442/23)

13. Dezember 2025

12 Kommentare

4,6(15.266 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Besonders examenstauglich 1. & 2. Examen

A überlässt T seinen PKW, damit T diesen für A vermietet. T gibt den PKW an M, der den PKW verkauft. Als der ahnungslose A bei T nach dem PKW fragt, ruft T gemeinsam mit A den „Mieter“ per Video an, um A zu beruhigen.

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