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Errichtung eines notariellen Testaments durch mündliche Erklärung – Anforderungen (§ 2232 BGB)
Der im Sterben liegende E hat den Notar N um Vorschläge für sein Testament gebeten. N erstellt daraufhin einen Entwurf, den er dem E vorliest. Da E kaum noch Sprechen kann, gibt er sein Einverständnis durch Kopfnicken zum Ausdruck. Später fertigt N eine Niederschrift über den Vorgang an, unterschreibt diese und legt sie bei sich ab.

Errichtung eines notariellen Testaments durch Übergabe einer offenen Schrift
Die dauergestresste E diktiert ihrem Assistenten A in einer freien Minute ihr Testament. Der A tippt dieses ungenau ab und druckt es aus. Ohne es noch einmal zu lesen oder zu unterschreiben, schickt E das Testament dem Notar N zu. Der Brief beinhaltet dabei keine Erklärung der E, dass das Schriftstück ihren letzten Willen enthält.