Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Strafvereitelung (§ 258 StGB)
Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte (str.)
Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte (str.)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Q wurde rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen á €30 verurteilt. Ihre Mutter M zahlt die €1.500 für sie direkt an die Justizkasse.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte (str.)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M könnte sich wegen Vollstreckungsvereitelung strafbar gemacht haben, indem sie Qs Geldstrafe beglich (§ 258 Abs. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da das Bezahlen einer fremden Geldstrafe dazu führt, dass die verhängte Strafe für den Täter nicht spürbar ist, liegt unstreitig eine Vollstreckungsvereitelung nach § 258 Abs. 2 StGB vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die eingeschränkte Höchstpersönlichkeitstheorie führt für die Strafbarkeit wegen Vollstreckungsvereitelung den Sinn und Zweck der Geldstrafe an.
Ja!
4. Die von h.M. und BGH vertretene Vertretbarkeitstheorie schließt eine Strafbarkeit nach § 258 Abs. 2 StGB bei der Bezahlung einer fremden Geldstrafe aufgrund des Wortlautes generell aus.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
as.mzkw
21.11.2024, 16:22:59
Greift hier nicht ohnehin das Angehörigenprivileg?