Erforderlichkeit der Notwehrhandlung
2. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der körperlich überlegene A greift B an und schlägt ihm mehrfach ins Gesicht. B strauchelt und verliert seine Brille. Um As Angriff wirksam abzuwehren, kann B nur noch ein Messer mehrfach in As Bauch und Oberschenkel stechen. B nimmt dabei in Kauf, dass er A dadurch töten könnte. A überlebt.
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Einordnung des Falls
Erforderlichkeit der Notwehrhandlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hatte „Tatentschluss” bezüglich der Tötung des A (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat auch unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt (§ 22 StGB).
Ja!
3. Bs Handeln war jedoch gerechtfertigt, wenn er in Notwehr gehandelt hat (§ 32 StGB).
Genau, so ist das!
4. Vorliegend liegt bereits keine Notwehrlage vor, sodass eine Rechtfertigung durch Notwehr von vorneherein ausscheidet (§ 32 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
5. Ein in Notwehr Handelnder darf grundsätzlich das Abwehrmittel wählen, welches eine endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet.
Ja!
6. Gegen einen unbewaffneten Angreifer dürfen keinesfalls direkt lebensgefährliche Verteidigungsmaßnahmen ergriffen werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. War Bs Notwehrhandlung erforderlich?
Ja, in der Tat!
8. Fehlte B der Verteidigungswille (subj. Rechtfertigungselement)?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Abi
4.5.2024, 08:11:21
Danke für den Fall. Ein oaar Prüfungsschritte fehlen jedoch: kein Fehlschlag,
Rücktritt. Das wird selbst im 2.Examen noch hart bestraft…
Abi
4.5.2024, 08:11:46
*paar
Blackbird
4.5.2024, 21:23:25
Hallo Abi, die Tat ist doch durch
Notwehrgerechtfertigt und damit ist die Prüfung beendet. Warum willst du dann noch weiter prüfen?
Abi
5.5.2024, 11:23:54
Das stimmt, danke dir !
Friedrich-Schiller-Universität Jena
21.6.2024, 06:23:30
Wieso waren die Stiche erforderlich? Es hätte doch ein Stich als milderes, gleich effektives Mittel ausgereicht. Und als weiteres milderes, gleich effektives Mittel, kommt doch ein Stich in den Oberschenkel in Betracht, anstatt eines jenen in den Bauch.

Amelie
5.7.2024, 16:55:43
Der SV gibt vor, dass der Angriff nur so abgewendet werden konnte. Ein einziger Stich in den Oberschenkel hätte also nicht ausgereicht.
Erik_1995
6.3.2025, 15:46:57
@[Friedrich-Schiller-Universität Jena](134036) Sachverhalt lesen ist von Vorteil