Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)
Öffentliche Ordnung: Wiederholung und Vertiefung
Öffentliche Ordnung: Wiederholung und Vertiefung
15. April 2025
1 Kommentar
4,9 ★ (2.893 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A betreibt einen Swinger-Club, bei dem Gäste gegen Gebühr Einlass erhalten und im Club mit anderen Gästen regelmäßig Geschlechtsverkehr haben. Beamtin B meint, dass „dieses unsittliche Treiben“ doch früher auch nicht toleriert wurde und daher zu verbieten ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Öffentliche Ordnung: Wiederholung und Vertiefung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die öffentliche Ordnung ist ein Schutzgut des Polizei- und Ordnungsrechts.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Begriff der öffentlichen Ordnung im Sinne des Polizeirechts lässt sich in einer Kurzformel als das sozialethische Minimum zusammenfassen.
Ja!
3. Die Sorge der B, dass Swinger-Clubs früher nicht toleriert wurden, ist beachtlich. Insofern schützt das Schutzgut der öffentlichen Ordnung gerade auch das Bewahren alter Traditionen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Das Betreiben des Swinger-Clubs des A verstößt gegen die öffentliche Ordnung.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QueerSocialistLawyer
30.1.2025, 15:32:23
Das Unterkapitel hier befindet sich ja im Kapitel des Polizeirecht NRW. Es handelt sich aber lediglich um dieselben Aufgaben in diesem Unterkapitel wie im entsprechenden Polizeirecht Kurs (also es wird auch hier auf Normen aus BW oder Berlin verwiesen). Gleichzeitig wird das Lösen der Aufgaben aber nicht synchronisiert/ als gelost markiert mit diesem allgemeinen Kapitel. Können die gelösten Aufgaben synchronisiert werden? BZW ausschließlich die spezifischen NRW Vorschriften verwendet werden?