Grundfall
5. April 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (6.113 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bürgerin B ist muslimischen Glaubens und trägt Kopftuch. Sie sucht das Rathaus von B-Dorf auf, um eine Urkunde beglaubigen zu lassen. Nach der vom Gemeinderat erlassenen Hausordnung ist das Tragen von Kopftüchern im Rathaus generell verboten, der Eintritt mit Kopftuch nicht gestattet.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Dass B ein Kopftuch trägt, fällt in den Schutzbereich ihrer Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Kopftuch-Verbot im Rathaus stellt einen klassischen Eingriff in den Schutzbereich der Religionsfreiheit der B dar.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juramaus
13.11.2023, 15:36:15
Wann kommt hier mal ein Teil zur Rechtfertigung? Insbesondere die gesamte Schrankenproblematik bei Art. 4 GG ist ja im Vergleich zu einigen anderen Grundrechten sehr umfassend!
Bilbo
28.12.2023, 20:03:10
Schließe mich @[Juramaus](29320) an, das wäre in der Tat eine sehr willkommene Ergänzung. Zumal ja bereits in den bestehenden Aufgaben fleißig darauf verwiesen wird.

Wendelin Neubert
31.12.2023, 10:04:09
Danke für Eure Anmerkungen @[Juramaus](29320) und @Bilbo. Wir arbeiten unermüdlich an neuen Aufgaben für Euch und auch hier kommen zeitnah Aufgaben zur Rechtfertigung. Wir möchten Euch ein bisschen um Geduld bitten. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team

Sophia
13.2.2025, 14:10:14
„FURZ“ Final Unmittelbar Rechtssatz Zwang
Leo Lee
14.2.2025, 10:41:34
Hallo Sophia, vielen Dank für den Hinweis und vor allem für diesen sehr guten und einprägsamen Merksatz! Wir bei Jurafuchs verstehen uns nicht nur als eine App, die lediglich auf Wissenstransfer ausgelegt, sondern auch auf die Synergieeffekte unter den Nutzern bedacht ist. Somit ist es für uns ungemein bereichernd, wenn unsere Nutzer und Nutzerinnen selbst aktiv werden und mit eigenen Know-Hows (etwa durch tolle Merksätze) den anderen Nutzern unter die Arme greifen. Und gerade bei einem Paukstudium wie Jura sind Merksätze mit Abstand die wichtigsten Lernhilfen! Deshalb möchten wir uns bei dir herzlich dafür bedanken, dass du mit deinen Fragen und Merksätzen wie diesem der Community hilfst, effizienter zu lernen. Deine Beiträge sind für Jurafuchs eine unglaubliche
Bereicherung, weshalb wir dich weiterhin bitten würden, bei ähnlichen Inspirationen dich nicht zurückzuhalten; wir freuen uns auf weitere Feedbacks und tolle Merksätze von dir :D! I.Ü. ist FURZ auch einer unserer Lieblingsmerksätze ;D! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo