Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Erhebung von Kirchensteuer aufgrund Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaft
Erhebung von Kirchensteuer aufgrund Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bürger B hat seinen Wohnsitz in H-Stadt und wurde dort protestantisch getauft. Kürzlich hat er sich zwar von der Kirche abgewendet, ausgetreten ist er jedoch nicht. Als das zuständige Finanzamt weiterhin die Kirchensteuer veranlagt, ist B empört und spricht von einer „unzulässigen Zwangsmitgliedschaft“ in der Kirche.
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Einordnung des Falls
Erhebung von Kirchensteuer aufgrund Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG umfasst es, religiöse Überzeugungen nicht bekennen oder offenlegen zu müssen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Umfasst der Schutzbereich der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) es auch, aus einer Kirche wieder auszutreten?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.