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Erhebung von Kirchensteuer aufgrund Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaft

einfach
schwer99 % lösen richtig
19. Juni 2026
2 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Bürger B hat seinen Wohnsitz in H-Stadt und wurde dort protestantisch getauft. Kürzlich hat er sich zwar von der Kirche abgewendet, ausgetreten ist er jedoch nicht. Als das zuständige Finanzamt weiterhin die Kirchensteuer veranlagt, ist B empört und spricht von einer „unzulässigen Zwangsmitgliedschaft“ in der Kirche.

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