Öffentliches Recht

Grundrechte

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)

Erhebung von Kirchensteuer aufgrund Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaft

Erhebung von Kirchensteuer aufgrund Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaft

19. Februar 2025

2 Kommentare

4,8(4.058 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Bürger B hat seinen Wohnsitz in H-Stadt und wurde dort protestantisch getauft. Kürzlich hat er sich zwar von der Kirche abgewendet, ausgetreten ist er jedoch nicht. Als das zuständige Finanzamt weiterhin die Kirchensteuer veranlagt, ist B empört und spricht von einer „unzulässigen Zwangsmitgliedschaft“ in der Kirche.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Erhebung von Kirchensteuer aufgrund Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaft

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG umfasst es, religiöse Überzeugungen nicht bekennen oder offenlegen zu müssen.

Genau, so ist das!

Die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG) umfasst neben einer positiven Schutzdimension auch die negative Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit. Diese meint die Freiheit, keine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu bilden, diese ablehnen zu dürfen bzw. sich ihr nicht auszusetzen. Auch geschützt ist die Freiheit, die eigene religiöse Überzeugung nicht offenbaren zu müssen. Die Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG umfasst es, religiöse Überzeugungen für sich behalten zu dürfen, sie also nicht bekennen oder offenlegen zu müssen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Umfasst der Schutzbereich der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) es auch, aus einer Kirche wieder auszutreten?

Ja, in der Tat!

Die negative Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit schützt die Freiheit, die eigene religiöse Überzeugung nicht offenbaren zu müssen. Darunter fällt auch, sich von einer einmal gefassten Überzeugung wieder abzuwenden. Dies beinhaltet den Austritt aus einer Kirchengemeinschaft.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

PREF

prefi

24.1.2025, 08:16:58

Großes Lob an den/die Zeichner:in!

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

5.2.2025, 17:56:35

Hallo prefi, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Wir freuen uns sehr, dass die Zeichnungen so gut bei Euch ankommen & geben das Lob gerne weiter. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen