Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Klage voll begründet, Hilfsaufrechnung unbegründet
Klage voll begründet, Hilfsaufrechnung unbegründet
14. Februar 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K klagt gegen B auf Zahlung von €6.000. B bestreitet die zugrunde liegenden Tatsachen. Für den Fall, dass die Klageforderung besteht, erklärt er die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung über €6.000. Ks Forderung ist begründet, Bs Gegenforderung ist unbegründet.
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Einordnung des Falls
Klage voll begründet, Hilfsaufrechnung unbegründet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die von B erklärte Aufrechnung ist eine Primäraufrechnung.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da die Aufrechnung bedingungsfeindlich ist, ist die Erklärung einer Hilfsaufrechnung im Prozess unzulässig (§ 388 S. 2 BGB).
Nein!
3. Hat B sich mit der hilfsweisen Aufrechnung erfolgreich gegen die Klage verteidigt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Johannes
30.1.2025, 13:55:39
Etwas ausführlicher als im T/P ist die
Zulässigkeitder
Hilfsaufrechnungim Grüneberg bei § 388 Rn. 3 kommentiert, das kann man im Zweifel so in der Klausur übernehmen.