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Klage voll begründet, Hilfaufrechnung auch
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Klage voll begründet, Hilfsaufrechnung teilweise
K klagt gegen B auf Zahlung von €6.000. B bestreitet den Klägervortrag und erklärt die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung über €6.000. Die Zahlungsforderung ist begründet. Die Gegenforderung ist in Höhe von €2.000 begründet.

Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung muss nicht entschieden werden, da Klage bereits unbegründet
K klagt auf Zahlung aus einem Kaufvertrag. B bestreitet das Zustandekommen des Vertrags, hilfsweise rechnet B mit einer eigenen Forderung in gleicher Höhe auf. Die Klage ist bereits mangels bestehenden Kaufvertrags unbegründet.