Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Klage voll begründet, Hilfaufrechnung auch
Klage voll begründet, Hilfaufrechnung auch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung von €6.000. B bestreitet den Klägervortrag und erklärt die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung über €6.000. Die Gegenforderung ist begründet.
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Einordnung des Falls
Klage voll begründet, Hilfaufrechnung auch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Aufrechnung kann sich B gegen die Klage des K verteidigen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es steht bereits fest, dass die Gegenforderung begründet ist und aufgrund gleicher Höhe (€6.000) geeignet ist die Klageforderung vollständig zum Erlöschen zu bringen (§ 389 BGB). Kann das Gericht also darauf verzichten, vorrangig die Begründetheit der Klage zu prüfen?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
faref
5.7.2023, 15:57:50
wie verhält es sich bei der
Primäraufrechnung? Muss hier auf die Schlüssigkeit eingegangen werden, wenn feststeht, dass die Gegenforderung besteht?
Lukas_Mengestu
18.7.2023, 12:27:08
Hallo faref, bei einer
Primäraufrechnungsind die Tatsachenbehauptungen zur Klageforderung unstreitig, d.h. der Streit dreht sich allein um die Gegenforderung. Es wird in einem Examen hier extrem selten sein, dass die Klageforderung unschlüssig ist, da Du in diesem Fall dann auch nicht mehr zur Aufrechnung gelangst. In den Entscheidungsgründen musst Du allerdings auch bei der
Primäraufrechnungzunächst (knapp!)
Zulässigkeit und Begründetheitder Klageforderung ausführen, bevor Du auf die Gegenforderung eingehst. Schau Dir hierzu gerne auch noch einmal das folgende Schema an: https://applink.jurafuchs.de/E48JSqy2wBb Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team