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Klage voll begründet, Hilfsaufrechnung teilweise
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung muss nicht entschieden werden, da Klage bereits unbegründet
K klagt auf Zahlung aus einem Kaufvertrag. B bestreitet das Zustandekommen des Vertrags, hilfsweise rechnet B mit einer eigenen Forderung in gleicher Höhe auf. Die Klage ist bereits mangels bestehenden Kaufvertrags unbegründet.

Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung mit höherer Gegenforderung, Klage wird stattgegeben, da Gegenforderung nicht besteht (§ 45 Abs. 3 GKG)
K klagt auf Zahlung von €10.000. B bestreitet den klägerischen Tatsachenvortrag und rechnet hilfsweise mit einer eigenen Forderung über €15.000 auf. Der Klage wird stattgegeben, da die Forderung begründet ist und die Gegenforderung nicht besteht.