Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Klage voll begründet, Hilfsaufrechnung teilweise
Klage voll begründet, Hilfsaufrechnung teilweise
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung von €6.000. B bestreitet den Klägervortrag und erklärt die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung über €6.000. Die Zahlungsforderung ist begründet. Die Gegenforderung ist in Höhe von €2.000 begründet.
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Einordnung des Falls
Klage voll begründet, Hilfsaufrechnung teilweise
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist es zulässig, dass B die Aufrechnung lediglich hilfsweise erklärt (§ 388 S. 2 BGB)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da die begründete Gegenforderung des B die Klageforderung in Höhe von €2.000 zum Erlöschen bringt, lautet der Hauptsachetenor: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger €4.000 zu zahlen.“
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Hauptsachetenor lautet hier also: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger €4.000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“
Ja!
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