Verkehrsgeschäft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Alleingesellschafter einer GmbH. Der Geschäftsführer GF erwirbt für die GmbH ein Grundstück von V. Die GmbH wird als Eigentümerin eingetragen. V ficht dann begründet alles wegen arglistiger Täuschung an. Bevor V wieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird, veräußert GF das Grundstück an den gutgläubigen A, der auch im Grundbuch eingetragen wird.
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Einordnung des Falls
Verkehrsgeschäft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die GmbH hat von V zunächst Eigentum an dem Grundstück erworben (§§ 873, 925 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch die Anfechtung des V ist die Eigentümerstellung der GmbH rückwirkend entfallen.
Ja!
3. A hat von der GmbH Eigentum an dem Grundstück erworben nach §§ 873, 925 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. A hat von der GmbH gutgläubig Eigentum an dem Grundstück erworben nach §§ 873, 925, 892 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
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