Kommission./. Spanien
21. August 2025
1 Kommentar
4,7 ★ (8.803 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Geschäftsführer von Sicherheitsunternehmen, die in Spanien tätig sind, müssen nach spanischem Recht in Spanien wohnen. Hintergrund ist die wirksame Kontrolle durch die spanischen Behörden. Estin E leitet das in Bilbao ansässige Sicherheitsunternehmen B, wohnt aber in Talinn.
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