Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Ausschluss von der Erbfolge
Erbunwürdigkeit – Geltendmachung der Erbunwürdigkeit (Grundfall)
Erbunwürdigkeit – Geltendmachung der Erbunwürdigkeit (Grundfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E möchte seine Geliebte G als Erbin im Testament einsetzen. Jurastudent J veranlasst seinen Vater E deshalb dazu, dieses Testament in maschinenschriftlicher Form zu errichten. J weiß genau, dass dies zur Formnichtigkeit des Testaments führt und beabsichtigt dies als alleiniger gesetzlicher Erbe sogar.
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Einordnung des Falls
Erbunwürdigkeit – Geltendmachung der Erbunwürdigkeit (Grundfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. J ist erbunwürdig.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Tritt die Erbunwürdigkeit des J kraft Gesetz ein?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Kann G durch eine Anfechtung des Erbschaftserwerbs die Erbunwürdigkeit des J herbeiführen?
Nein!
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