Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Ausschluss von der Erbfolge
Erbunwürdigkeit – Ausschluss durch Verzeihen (Vertiefungsfall)
Erbunwürdigkeit – Ausschluss durch Verzeihen (Vertiefungsfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Tochter T hat bereits zweimal versucht ihren Vater E zu vergiften, um an ihren Erbteil zu gelangen. Der gutmütige E hatte der T dieses Verhalten stets verziehen und keine Konsequenzen gezogen. Bei einem weiteren Tötungsversuch ist T schließlich erfolgreich. Sohn S möchte seiner Schwester ihren Erbteil nicht überlassen.
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Einordnung des Falls
Erbunwürdigkeit – Ausschluss durch Verzeihen (Vertiefungsfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T ist erbunwürdig.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Anfechtung nach § 2340 BGB ausgeschlossen, weil E Zeit seines Lebens der T stets verziehen hat?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ist S zur Anfechtung des Erbschaftserwerbs zur Geltendmachung der Erbunwürdigkeit der T berechtigt?
Ja!
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