Fallgruppe: Schenkung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S hat G durch notariellen Vertrag versprochen, ihm seinen gebrauchten Bulli zu schenken. Als S mit dem Wagen zu G fährt, kommt es zu einem Verkehrsunfall mit D, wodurch das Auto einen Totalschaden erleidet. D trug die alleinige Schuld am Unfall.
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Einordnung des Falls
Fallgruppe: Schenkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat Eigentum an dem Bulli erworben (§ 929 S. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann G von S nach Zerstörung des Bulli die Lieferung eines anderen Bulli verlangen?
Nein!
3. Kann G von S Schadensersatz verlangen, weil S ihre geschuldete Leistung nicht erbringen kann (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Hat S durch die Zerstörung des Bulli einen Schaden erlitten?
Nein, das trifft nicht zu!
5. S kann von D trotzdem nach § 823 Abs. 1 BGB i.V.m den Grundsätzen der Drittschadensliquidation Schadensersatz verlangen.
Ja!
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