Fallgruppe: Schenkung
3. Juni 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

S hat G durch notariellen Vertrag versprochen, ihm seinen gebrauchten Bulli zu schenken. Als S mit dem Wagen zu G fährt, kommt es zu einem Verkehrsunfall mit D, wodurch das Auto einen Totalschaden erleidet. D trug die alleinige Schuld am Unfall.
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Einordnung des Falls
Fallgruppe: Schenkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat Eigentum an dem Bulli erworben (§ 929 S. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann G von S nach Zerstörung des Bulli die Lieferung eines anderen Bulli verlangen?
Nein!
3. Kann G von S Schadensersatz verlangen, weil S ihre geschuldete Leistung nicht erbringen kann (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Hat S durch die Zerstörung des Bulli einen Schaden erlitten?
Nein, das trifft nicht zu!
5. S kann von D trotzdem nach § 823 Abs. 1 BGB i.V.m den Grundsätzen der Drittschadensliquidation Schadensersatz verlangen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Schwanzanwaltschaft
13.5.2024, 13:41:28
Könnte man bezüglich des freiwerdens aus der schenkvertraglichen Verpflichtung des S nach § 275, nicht auch die Vorteilsanrechnung verneinen und so dem S einen Schadensersatzanspruch zubilligen.

Sassun
22.10.2024, 17:22:14
Hätte gesagt in diesem Fall bietet sich eine solche Konstruktion nicht an. Dafür wurde aber in Riehm:
Schuldrecht:
Drittschadensliquidation(JuS 2016, 462) eine solche kurz angedacht und dann verneint.
benjaminmeister
4.1.2025, 11:31:36
Interessante Idee! Dürfte aber wohl unzureichend sein, wenn der Dritte einen höheren Schaden hat, als den Wert der Sache (Entgangener Gewinn,
Betriebsausfallschaden).

FalkTG
9.10.2024, 14:16:26

Sassun
22.10.2024, 17:19:10
Ja (genauer: Anspruch G gem. § 285 I Var. 2 auf Abtretung des Anspruchs von S gegen D)
KimLydia
27.1.2025, 19:24:49
Worin genau liegt der Schaden der Beschenkten? Im Wegfall des Anspruchs auf
Erfüllungdes Schenkungsvertrages?
benjaminmeister
2.3.2025, 12:39:47
Korrekt.
Findet Nemo Tenetur
9.4.2025, 22:30:52
Bemisst sich die Zufälligkeit der Schadensverlagerung aus Schädigerperspektive?
Timurso
10.4.2025, 12:31:30
Ja, das steht so auch der Lösung zu Frage 5.
Aleton
1.5.2025, 18:05:42
vllt. kann mir einer erklären, was es mit dieser Zufälligkeit und Schädigerperspektive auf sich hat. Ich verstehe es nicht ganz.
Timurso
2.5.2025, 19:41:08
@[Aleton](3836) nun, vorliegend hat den Schaden nicht der S, sondern der G. Das ist aus Sicht des Schädigers insofern zufällig, als dass dieser von den Vertrags- und Eigentumsverhältnissen zwischen S und G nichts weiß. Aus seiner Perspektive ist es nur: "Ich bin jemandem ins Auto gefahren und habe einen Schaden verursacht". Ob diesen Schaden jetzt der S, der G oder jemand ganz anderes hat, kann der Schädiger weder wissen, noch ist es für ihn großartig interessant. Wenn der, der den Schaden hat, und der, der als Inhaber des Rechtsguts den Anspruch hat, auseinanderfallen, wäre es daher unbillig, das zu Gunsten des Schädigers wirken zu lassen.
Aleton
2.5.2025, 19:44:17
Ich hab es jetzt verstanden. Vielen Dank für deinen Kommentar 👍