Standardfall II
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hippie H ist Berlin mittlerweile zu langweilig geworden. Daher ist H nach Ibiza ausgewandert. Er produziert nun dort sein CBD Öl, versorgt aber weiterhin seine Berliner Stammkunden. Der Export nach Deutschland wird H jedoch untersagt, weil nach deutscher Rechtslage nur Apotheken CBD vertreiben dürfen.
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Einordnung des Falls
Standardfall II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 AEUV) setzt voraus, dass ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein grenzüberschreitender Bezug ist mit dem Versand der Waren von Spanien nach Deutschland gegeben. Der Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit ist eröffnet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
26.5.2023, 23:51:27
Ich würde vielleicht einen kleinen Hinweis anbringen, dass das vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts sehr weitläufig ausgelegt wird
Nora Mommsen
27.5.2023, 09:50:13
Hallo Blotgrim, den Hinweis haben wir gerne ergänzt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team