+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Hippie H ist Berlin mittlerweile zu langweilig geworden. Daher ist H nach Ibiza ausgewandert. Er produziert nun dort sein CBD Öl, versorgt aber weiterhin seine Berliner Stammkunden. Der Export nach Deutschland wird H jedoch untersagt, weil nach deutscher Rechtslage nur Apotheken CBD vertreiben dürfen.

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Einordnung des Falls

Standardfall II

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 AEUV) setzt voraus, dass ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt.

Ja, in der Tat!

Alle Grundfreiheiten setzen ein besonderes transnationales Element voraus. Die Warenverkehrsfreiheit ist daher nur anwendbar, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt. Voraussetzung ist, dass grenzüberschreitende Warenströme zwischen den Mitgliedstaaten betroffen sind. Hintergrund für das Erfordernis des grenzüberschreitenden Sachverhalts ist, dass die Warenverkehrsfreiheit - wie alle Grundfreiheiten - auf die Verwirklichung des Binnenmarkts abzielt und deshalb nur den freien wirtschaftlichen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten schützt, nicht jedoch den rein innerstaatlichen Handel.
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2. Ein grenzüberschreitender Bezug ist mit dem Versand der Waren von Spanien nach Deutschland gegeben. Der Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit ist eröffnet.

Ja!

Der grenzüberschreitende Bezug erfordert, dass die Ware die Grenze eines Mitgliedstaates überschreitet. H produziert das CBD Öl in Spanien und vertreibt dieses nicht nur in Spanien, sondern exportiert es nach Deutschland. Das CBD Öl überschreitet somit innereuropäische Grenzen. Der erforderliche Unionsbezug ist daher gegeben. Der Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit ist eröffnet. Generell wird das Merkmal des grenzüberschreitenden Bezugs weit ausgelegt, sodass keine zu hohen Anforderungen gestellt werden.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BL

Blotgrim

26.5.2023, 23:51:27

Ich würde vielleicht einen kleinen Hinweis anbringen, dass das vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts sehr weitläufig ausgelegt wird

Nora Mommsen

Nora Mommsen

27.5.2023, 09:50:13

Hallo Blotgrim, den Hinweis haben wir gerne ergänzt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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