Öffentliches Recht
Europarecht
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV
Fall: Warenverkehrsfreiheit definiert sich gegenständlich, nicht persönlich
Fall: Warenverkehrsfreiheit definiert sich gegenständlich, nicht persönlich
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Z ist marokkanischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Agadir und möchte Minztee nach Deutschland exportieren. Zuvor hat er den Minztee rechtmäßig nach Spanien eingeführt und verzollt. Deutschland untersagt die Einfuhr des Minztees aus Spanien. Z beruft sich auf die Warenverkehrsfreiheit.
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Einordnung des Falls
Fall: Warenverkehrsfreiheit definiert sich gegenständlich, nicht persönlich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In persönlicher Hinsicht schützt die Warenverkehrsfreiheit nur Unionsbürger. Z kann sich daher nicht auf die Warenverkehrsfreiheit berufen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. In persönlicher Hinsicht schützt die Warenverkehrsfreiheit nur Personen, welche ihren Wohnsitz in der Union haben. Z kann sich daher nicht auf die Warenverkehrsfreiheit berufen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Warenverkehrsfreiheit knüpft nur an die Herkunft der Waren, nicht aber an Eigenschaften der handelnden Person. Z kann sich daher auf die Warenverkehrsfreiheit berufen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Florian
19.2.2023, 12:33:40
Das „nur“ die Herkunft der Ware maßgeblich für die Anwendbarkeit sei, ist etwas zu einschränkend, oder? Kommt es nicht eher drauf an, dass die Ware legal im Binnenmarkt gehandelt wird? Ein spanischer Händler, der Ware direkt aus Marokko nach Deutschland importiert, ohne dass der Versandt über Spanien läuft, kann sich doch auch auf
Art. 34 AEUVberufen, oder?
Nora Mommsen
21.2.2023, 16:38:08
Hallo Florian, danke für deine Frage. Es gibt keinen persönlichen Schutzbereich sondern nur einen sachlichen. Insofern kommt es auf die Herkunft der Ware an. Mit Herkunft ist aber Unionsware im Allgemeinen gemeint und nicht exklusiv der Produktionsstandort. Erfasst werden auch Waren, die rechtmäßig in der EU gehandelt und verzollt werden beispielsweise. Dies führt auch die Erläuterung zu dem Aufgabenteil aus. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team