Öffentliches Recht
Europarecht
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV
Ausnahme: Grenzüberschreitender Sachverhalt ohne Grenzüberschreitung
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Ausnahme: Grenzüberschreitender Sachverhalt ohne Grenzüberschreitung
4. April 2026
9 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach französischem Recht dürfen nach Genehmigung nur französische Produkte die Bezeichnung "Montagne" nutzen, um die Herkunft aus einer Gebirgsregion anzuzeigen. P, französischer Wursthersteller, hat keine Genehmigung und sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen das EU-Recht.
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