Öffentliches Recht
Europarecht
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV
Ausnahme: Grenzüberschreitender Sachverhalt ohne Grenzüberschreitung
Ausnahme: Grenzüberschreitender Sachverhalt ohne Grenzüberschreitung
19. Mai 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach französischem Recht dürfen nach Genehmigung nur französische Produkte die Bezeichnung "Montagne" nutzen, um die Herkunft aus einer Gebirgsregion anzuzeigen. P, französischer Wursthersteller, hat keine Genehmigung und sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen das EU-Recht.
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Einordnung des Falls
Ausnahme: Grenzüberschreitender Sachverhalt ohne Grenzüberschreitung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein grenzüberschreitender Sachverhalt ist vorliegend gegeben.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit ist bei einem Inlandssachverhalt dann eröffnet, wenn dieser zumindest potenziell innergemeinschaftliche Warenströme beeinträchtigt.
Ja, in der Tat!
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