Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Keine erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen
Keine erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen
21. August 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (19.725 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Buchhalterin B fehlt seit 2012 wiederholt krankheitsbedingt. In den Jahren 2015, 2016 und 2018 bestand aufgrund der Länge der Fehlzeiten keine Entgeltfortzahlungspflicht für Arbeitgeber A. 2018 kündigt A der B ordentlich unter Verweis auf seine wirtschaftlichen Belastungen im Zusammenhang mit Bs Fehlzeiten. Das KSchG ist anwendbar.
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