Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Krankheitsbedingte Kündigung (keine unzumutbare Belastung des Arbeitgebers)
Krankheitsbedingte Kündigung (keine unzumutbare Belastung des Arbeitgebers)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der bei Arbeitgeber A angestellte Dachdecker D fällt vom Hausdach und erleidet eine Lähmung seiner Beine, sodass er dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Seine arbeitsvertragliche Tätigkeit als Gerüstbauer wird er voraussichtlich nie mehr ausüben können, eine Tätigkeit im Büro des A aber schon. Das KSchG ist anwendbar.
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Einordnung des Falls
Krankheitsbedingte Kündigung (keine unzumutbare Belastung des Arbeitgebers)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A kann dem D aufgrund der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ordentlich kündigen, sofern betriebliche Interessen beeinträchtigt sind und eine unzumutbare Belastung vorliegt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt eine negative Gesundheitsprognose vor.
Ja, in der Tat!
3. Sind die betrieblichen Belange durch die Lähmung des D erheblich beeinträchtigt?
Ja!
4. Die Weiterbeschäftigung des D stellt zudem eine unzumutbare Belastung für A dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
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