Sachleistung als Vergütung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der deutsche H wurde in den Niederlanden Mitglied der religiösen Bhagwan-Vereinigung, welche zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit auch wirtschaftlich tätig war. H übernahm im Rahmen der Lebensgemeinschaft Hausmeisterarbeiten aller Art. Dafür bekam er Unterkunft und Verpflegung gestellt.
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Einordnung des Falls
Sachleistung als Vergütung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Begriff des Arbeitnehmers ist anders auszulegen als im deutschen Arbeitsrecht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da es sich um einen religiösen Verein handelt, hat die Tätigkeit des H keinen wirtschaftlichen Wert.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung kann eine taugliche Vergütung als Gegenleistung darstellen.
Ja, in der Tat!
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