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Sachverhalt
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Fall: Weite Auslegung, Bewerbung
Malerin M ist deutsche Bürgerin und leidenschaftliche Konsumentin des psychoaktiv wirkenden Salvia Divinorum (Aztekensalbei). Da der Besitz von Aztekensalbei in Deutschland illegal ist, zieht sie nach Wien und bewirbt sich beim Malerbetrieb U um eine Anstellung - ohne Erfolg. U möchte nur österreichische Staatsbürger beschäftigen.
Statusdeutsche
Schneider S lebt in Russland. Er besitzt zwar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, ist aber Statusdeutscher i.S.d Art. 116 Abs. 1 Var. 2 GG. Er möchte nun in Spanien bei einem Modeunternehmen arbeiten und beantragt erfolglos eine Arbeitserlaubnis. S beruft sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit.