Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)
Gerichtliche Verurteilung zu Freiheitsstrafe
Gerichtliche Verurteilung zu Freiheitsstrafe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist vielfach vorbestraft. Nachdem er einen schweren Raub begangen hat, wird er festgenommen und kommt in Untersuchungshaft. Im Rahmen des anschließenden Strafverfahrens wird A zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gerichtliche Verurteilung zu Freiheitsstrafe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die ursprüngliche Festnahme des A ist ein Eingriff in sein Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Anordnung und Unterbringung des A in Untersuchungshaft ist ein eigenständiger Eingriff in sein Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG).
Ja, in der Tat!
3. Die strafgerichtliche Verurteilung des A zu einer Freiheitsstrafe ist wiederum ein eigenständiger Eingriff in sein Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG).
Ja!
4. A tritt seine Freiheitsstrafe an. Die Vollziehung der Freiheitsstrafe durch Haft in einem Gefängnis ist wiederum ein eigenständiger Eingriff in As Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG).
Genau, so ist das!
Fundstellen
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