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Gerichtliche Verurteilung zu Freiheitsstrafe
Sachverhalt
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Gewaltsame Fixierung als eigenständiger Eingriff in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)
C ist aufgrund richterlicher Anordnung rechtmäßig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht (§ 63 StGB). Bei einem seiner Gewaltausbrüche, bei denen er regelmäßig sich und andere verletzt, wird C von Pflegern mithilfe von Gurten für drei Stunden auf einer Liege fixiert.
Gewaltsamer Einschluss in Unterbringungsraum eines psychisch Kranken als Grundrechtseingriff
B ist seit einem Jahr gegen seinen Willen rechtmäßig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht (§ 63 StGB). Bei einem seiner häufigen aggressiven Ausbrüche wird er von zwei Pflegern gewaltsam in einen kleineren Unterbringungsraum eingeschlossen.