Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)
Gewaltsamer Einschluss einer Person, die bereits in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist
Gewaltsamer Einschluss einer Person, die bereits in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist
16. September 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (17.820 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist seit einem Jahr gegen seinen Willen rechtmäßig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht (§ 63 StGB). Bei einem seiner häufigen aggressiven Ausbrüche wird er von zwei Pflegern gewaltsam in einen kleineren Unterbringungsraum eingeschlossen.
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