Öffentliches Recht

Grundrechte

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)

Gewaltsame Fixierung einer Person (5-Punkt-Fixierung), die bereits in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist

Gewaltsame Fixierung einer Person (5-Punkt-Fixierung), die bereits in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist

26. August 2025

3 Kommentare

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leichtmittelschwer

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C ist aufgrund richterlicher Anordnung rechtmäßig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht (§ 63 StGB). Bei einem seiner Gewaltausbrüche, bei denen er regelmäßig sich und andere verletzt, wird C von Pflegern mithilfe von Gurten für drei Stunden auf einer Liege fixiert.

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