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Gewaltsame Fixierung einer Person (5-Punkt-Fixierung), die bereits in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist
Sachverhalt
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Gewaltsamer Einschluss einer Person, die bereits in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist
B ist seit einem Jahr gegen seinen Willen rechtmäßig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht (§ 63 StGB). Bei einem seiner häufigen aggressiven Ausbrüche wird er von zwei Pflegern gewaltsam in einen kleineren Unterbringungsraum eingeschlossen.
Unterbringung von Asylsuchenden im Transitbereich eines Flughafens bei Ausreisemöglichkeit
Asylbewerber A reist mit dem Flugzeug aus einem sicheren Herkunftsstaat nach Berlin. Weil er nicht über entsprechende Reisedokumente verfügt, wird A im Transitbereich des Flughafens Berlin festgesetzt und für die Dauer seines Asylverfahrens (§ 18a AsylG) dort festgehalten.