Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Genügt für einen Verstoß gegen § 230 Abs. 1 StPO die Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten?
Genügt für einen Verstoß gegen § 230 Abs. 1 StPO die Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten?
17. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Angeklagter R hat eine attestierte Störung der Konzentrationsfähigkeit. Ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls ging seine Hauptverhandlung ununterbrochen von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Kammervorsitzende äußerte gegenüber dem Revisionsgericht schriftlich, dass vier kurze zehn Minutenpausen und eine einstündige Mittagspause stattgefunden hätten.
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