Gefährdungsschaden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Es ist Ende des Monats. Fiona ist einsam und pleite. Sie geht zum Prostituierten P. Sie täuscht P, indem sie vorgibt, sie würde nach dem Akt bar bezahlen. Da Fiona pleite ist, kann sie P nach dem Akt nicht bezahlen. Sie möchte P bezahlen, sobald sie ihr Gehalt bekommt.
Einordnung des Falls
Gefährdungsschaden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Fiona hat P getäuscht.
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Genau, so ist das!
2. Hat P eine Vermögensverfügung getätigt?
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Ja, in der Tat!
3. Liegt ein Vermögensschaden vor, wenn Fiona einige Tage später tatsächlich bezahlen möchte?
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Ja!
4. Sobald Fiona dem P seine Vergütung bezahlt hat, entfällt der Vermögensschaden.
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Nein, das ist nicht der Fall!
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Johannes Nebe
13.4.2023, 07:35:50
Die eine Frage ist, zu welchem Zeitpunkt der Vermögensschaden betrachtet werden muss. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Vermögensverfügung. Die andere Frage ist, wie es sich mit der Verwirklichung des Straftatbestandes verhält, wenn der Vermögensschaden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen wird. Der Straftatbestand entfällt durch späteren Ausgleich nicht. Aus dieser Konstellation folgt aber nicht, dass mit der späteren Bezahlung der Vermögensschaden nicht ausgeglichen wird. Denn der Saldo ist dann nicht mehr negativ, und das Ausfallrisiko besteht auch nicht mehr. So wird es jedoch in der Antwort auf die Frage verlangt. Präzise müsste die Frage lauten: Sobald Fiona dem P seine Vergütung bezahlt hat, entfällt der anfängliche Vermögensschaden.
Kind als Schaden
29.11.2023, 12:18:25
Ist die Subsumption zur 2. Frage (Vermögensverfügung des P) denn richtig? Den P trifft doch gerade keine vertragliche Pflicht zur Leistung des Geschlechtsakts, da gemäß § 1 ProstG der Vertrag nur einseitig verpflichtend ist.
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Nora Mommsen
30.11.2023, 18:26:21
Hallo Kind als Schaden, danke für deine Frage. Die Tatsache, dass der Prostitutionsvertrag keine einklagbare Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung begründet, lässt nicht entfallen, dass es grundsätzlich einen Vermögenswert darstellt. Die Erbringung der Handlung stellt damit eine Vermögensverfügung dar. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Kind als Schaden
30.11.2023, 18:40:28
Okay, Danke. Dass eine Vermögensverfügung vorliegt, ist ja unstreitig. Es ging mir bloß um den Wortlaut der Lösung, der ja gerade von vertraglicher Pflicht spricht und nicht von einer Handlung.
Dogu
14.1.2024, 12:07:12
Wird wirklich keine vertragliche Verpflichtung begründet oder ist diese nicht lediglich nur nicht durchsetzbar im Sinne einer Naturalobligation? Mich erinnert der Fall an die Pflicht des Ehegatten zum Sex. Diese existiert, ist aber von den Gerichten nicht durchsetzbar.