Eingehungsbetrug I - vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht mit Prüfzeit/vor Leistungserbringung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verkäufer V verkauft dem Laien L ein Fachzeitschriften-Abonnement. V hat L wahrheitswidrig erklärt, die Zeitschrift sei auch für Laien geeignet. Es wird ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart. Noch vor der ersten Lieferung und der Zahlung der ersten Rate, tritt L zurück.
Einordnung des Falls
Eingehungsbetrug I - vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht mit Prüfzeit/vor Leistungserbringung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat den L getäuscht.
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Ja, in der Tat!
2. L hat eine Vermögensverfügung getätigt.
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Ja!
3. Ein Vermögensschaden ist hier durch den Vertragsschluss entstanden (Eingehungsbetrug).
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Nein, das ist nicht der Fall!