Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Eingehungsbetrug I - vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht mit Prüfzeit/vor Leistungserbringung
Eingehungsbetrug I - vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht mit Prüfzeit/vor Leistungserbringung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verkäufer V verkauft dem Laien L ein Fachzeitschriften-Abonnement. V hat L wahrheitswidrig erklärt, die Zeitschrift sei auch für Laien geeignet. Es wird ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart. Noch vor der ersten Lieferung und der Zahlung der ersten Rate, tritt L zurück.
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Einordnung des Falls
Eingehungsbetrug I - vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht mit Prüfzeit/vor Leistungserbringung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat den L getäuscht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. L hat eine Vermögensverfügung getätigt.
Ja!
3. Ein Vermögensschaden ist hier durch den Vertragsschluss entstanden (Eingehungsbetrug).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JohnnyLbd
27.6.2024, 12:23:55
Hey, ich hab hier ein ziemliches Störgefühl. Es wurde ja trotzdem bei Eingehung des Vertrages Getäuscht. Das ein Rücktrittsrecht zur Verneinung eines Vermögensschadens führt würde ja nach der Argumentation bedeuten, dass wenn die Rücktrittsfrist überschritten ist, kein Vermögensschaden vorliegen könne -> Trotz <- vorheriger Täuschung über Tatsachen, dadurch bedingten Irrtum und dadurch bedingter
Vermögensverfügung. Meiner Auffassung nach würde das nur den Zeitpunkt des Schadenseintritts nach hinten verschieben und wäre ja trotzdem ein Eingehungsbetrug ? Hat hier jemand eine Antwort drauf ???
JohnnyLbd
1.7.2024, 12:46:39
Hat sich erledigt :)!
c.2000
23.8.2024, 15:25:26
Entfällt der Schaden auch, wenn es ein gesetzlichen Rücktrittsrecht gibt?