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Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit
Sachverhalt
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Konfrontation mit fremden Meinungen im sachlichen Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit
Auf dem Rathausplatz hat Bürger B Plakate für den Kampf gegen den Klimawandel aufgestellt und verteilt Flyer. Die vorbeilaufende A fühlt sich von dieser "missionierenden Ökodiktatur" belästigt und möchte im öffentlichen Raum nicht mit derartigen Meinungen belästigt werden.
Zwang zur Meinungsäußerung als Fall der negativen Meinungsfreiheit
M, Ministerpräsident von Bundesland L, ist Fan des Diktators P. Aus Anlass eines Besuchs von P will M Eindruck machen. Daher verpflichtet M per Rechtsverordnung alle Unternehmen in L zur Abgabe von durch M organisierten wohlwollenden Grußbotschaften an P.