Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit 2: Zwang zur Meinungsäußerung
Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit 2: Zwang zur Meinungsäußerung
7. Juli 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (15.643 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

M, Ministerpräsident von Bundesland L, ist Fan des Diktators P. Aus Anlass eines Besuchs von P will M Eindruck machen. Daher verpflichtet M per Rechtsverordnung alle Unternehmen in L zur Abgabe von durch M organisierten wohlwollenden Grußbotschaften an P.
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Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit 2: Zwang zur Meinungsäußerung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) schützt die Kundgabe einer Meinung.
Ja, in der Tat!
2. Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) erfasst auch das Recht, keine bestimmte Meinung zu haben und zu bilden oder seine Meinung nicht zu äußern.
Ja!
3. Der sachliche Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) ist eröffnet.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
1.2.2022, 15:00:04
Da ist nicht nur irgendwelche, sondern gerade wohlwollende Grußbotschaften sein sollen ist zugleich auch die positive Meinungsfreiheit betroffen.

Lota Coffee
27.3.2025, 09:42:03
Da hier Unternehmen zur Abgabe einer Grußbotschaft aufgerufen werden, wäre ein Hinweis auf Art. 19 Abs. 3 GG vielleicht hilfreich…

NigeriusVonBayern
27.6.2025, 11:22:29
Es erscheint fraglich, ob juristische Personen im Wege des Art. 19 III GG Träger des Grundrechts auf Meinungsfreiheit sein können. Dabei ist zu bedenken, dass eine subjektive Stellungnahme eine innere Meinungsbildung voraussetzt, sodass dieses Grundrecht an eine menschliche Eigenschaft anknüpfe. Wie lässt sich in diesem Fall die
Grundrechtsträgerschaft juristischer Personen begründen?