Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit: Konfrontation mit anderen Meinungen
Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit: Konfrontation mit anderen Meinungen
26. August 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (18.481 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf dem Rathausplatz hat Bürger B Plakate für den Kampf gegen den Klimawandel aufgestellt und verteilt Flyer. Die vorbeilaufende A fühlt sich von dieser "missionierenden Ökodiktatur" belästigt und möchte im öffentlichen Raum nicht mit derartigen Meinungen belästigt werden.
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