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Corona: Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der Schule
Corona: Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der Schule
19. Juli 2025
14 Kommentare
4,4 ★ (26.558 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
§ 17 Abs. 1 Nr. 1 BrdbgCoronaVO verpflichtet S in der Schule zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Sie fühlt sich dadurch in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verletzt und begehrt die vorläufige Außervollzugsetzung der Norm.
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