Corona: Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der Schule

19. Juli 2025

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leichtmittelschwer

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Corona & Recht

§ 17 Abs. 1 Nr. 1 BrdbgCoronaVO verpflichtet S in der Schule zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Sie fühlt sich dadurch in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verletzt und begehrt die vorläufige Außervollzugsetzung der Norm.

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