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Grundfall
Sachverhalt
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Unzureichende Umsetzung wegen Nicht-Umsetzung in der Frist
Die EU erlässt eine Richtlinie zur Mindestlänge von Bananen. Diese sieht eine Umsetzungsfrist bis zum 01.04.2021 vor. Mitgliedstaat S setzt die Richtlinie im Mai 2021 durch Rechtsvorschrift in nationales Recht um.
Umsetzung bei nachträglicher Nichtigkeit des Umsetzungsaktes
Die Bundesrepublik setzt die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor Ablauf der Umsetzungsfrist im Mai 2012 in nationales Recht um. Das BVerfG erklärt die nationalen Vorschriften zwei Jahre nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist für nichtig.