Grundfall
4. April 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die EU erlässt eine Richtlinie zur Krümmung von Gurken. Diese sieht eine Umsetzungsfrist bis zum 01.12.2021 vor. Mitgliedstaat K plant die Richtlinie durch ein Parlamentsgesetz umzusetzen, welches den Wortlaut der Richtlinie exakt wiedergibt.
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Einordnung des Falls
Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mitgliedstaat K ist verpflichtet die Richtlinie bis zum Ablauf der Frist in nationales Recht umzusetzen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hinsichtlich der Form und des Mittels der Umsetzung der Richtlinie ist Mitgliedstaat K grundsätzlich frei.
Ja, in der Tat!
3. Die wörtliche Übernahme der Vorschriften der Richtlinie in das nationales Gesetz ist zwingend, um dem Gebot der praktischen Wirksamkeit gerecht zu werden.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Cosmonaut
6.2.2025, 15:29:12
Als Goldplating - Vergolden - bezeichnet man in der Literatur die (unnötig) überschießende Umsetzung von Richtlinien durch die Mitgliedstaaten der EU, also das strengere Regulieren, als in der RL eig. vorgesehen. Der Begriff bringt also zum Ausdruck, dass eine zusätzliche Regelungsschicht aufgetragen wird, die über die EU-Vorgabe hinausgeht (ein Mehr an Bürokratie). Denn nationale Regierungen können bei der Umsetzung im eigenen Land noch eine Schippe oben drauf legen und Gesetze unnötig verschärfen. Beispiel: Während die EU im Gewährleistungsrecht nur eine Regelung von Verbraucherverträgen vorsieht, werden in Deutschland Verbraucherverträge und zusätzlich Verträge zwischen Unternehmen geregelt.