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Unzureichende Umsetzung wegen Nicht-Umsetzung in der Frist
Unzureichende Umsetzung wegen Nicht-Umsetzung in der Frist
29. August 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (16.729 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die EU erlässt eine Richtlinie zur Mindestlänge von Bananen. Diese sieht eine Umsetzungsfrist bis zum 01.04.2021 vor. Mitgliedstaat S setzt die Richtlinie im Mai 2021 durch Rechtsvorschrift in nationales Recht um.
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