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Unzureichende Umsetzung wegen Nicht-Umsetzung in der Frist

Unzureichende Umsetzung wegen Nicht-Umsetzung in der Frist

29. August 2025

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Die EU erlässt eine Richtlinie zur Mindestlänge von Bananen. Diese sieht eine Umsetzungsfrist bis zum 01.04.2021 vor. Mitgliedstaat S setzt die Richtlinie im Mai 2021 durch Rechtsvorschrift in nationales Recht um.

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