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Unzureichende Umsetzung wegen Nicht-Umsetzung in der Frist
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Umsetzung bei nachträglicher Nichtigkeit des Umsetzungsaktes
Die Bundesrepublik setzt die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor Ablauf der Umsetzungsfrist im Mai 2012 in nationales Recht um. Das BVerfG erklärt die nationalen Vorschriften zwei Jahre nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist für nichtig.
Hinreichende Umsetzung bei bloßer Formulierungsänderung
Nach der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sind Vereinbarungen, durch welche die mit der Richtlinie gewährten Rechte eingeschränkt werden, für den Verbraucher nicht bindend. § 476 Abs. 1 BGB sieht dagegen vor, dass der Unternehmer sich auf solche Vereinbarungen nicht berufen kann.