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Umsetzung bei nachträglicher Nichtigkeit des Umsetzungsaktes
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Hinreichende Umsetzung bei bloßer Formulierungsänderung
Nach der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sind Vereinbarungen, durch welche die mit der Richtlinie gewährten Rechte eingeschränkt werden, für den Verbraucher nicht bindend. § 476 Abs. 1 BGB sieht dagegen vor, dass der Unternehmer sich auf solche Vereinbarungen nicht berufen kann.
Unzureichende Umsetzung wegen abweichender Formulierung, die den Inhalt ändert
Die Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf eröffnet die Möglichkeit, für gebrauchte Sachen eine verkürzte Haftungsdauer von einem Jahr vorzusehen. § 476 Abs. 2 BGB a.F. sah als nationale Umsetzungsnorm vor, dass Parteien eine verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr vorsehen können.