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Umsetzung bei nachträglicher Nichtigkeit des Umsetzungsaktes

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Umsetzung bei nachträglicher Nichtigkeit des Umsetzungsaktes

16. April 2026

18 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die Bundesrepublik setzt die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor Ablauf der Umsetzungsfrist im Mai 2012 in nationales Recht um. Das BVerfG erklärt die nationalen Vorschriften zwei Jahre nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist für nichtig.

Diesen Fall lösen 82,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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