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Besorgnis der Befangenheit bei instanzüberschreitender Richter-Ehe

einfach
schwer72 % lösen richtig
20. Juni 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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B verliert in erster Instanz einen Zivilprozess vor dem AG. Er legt Berufung ein, mit der er unter anderem die Prozessführung der Richterin R rügt. Mitglied in der für die Berufung zuständigen Kammer des LG ist E, der Ehemann von R. Über die Berufung soll durch die Kammer entschieden werden. Das LG erachtet das gegen E gerichtete Ablehnungsgesuch des B für unbegründet und lässt gegen den Beschluss die Rechtsbeschwerde zu.

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