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Zivilprozessrecht
Wiedereinsetzung – Krankheit eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts
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Wiedereinsetzung – Krankheit eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts
22. März 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwalt A vertritt sich selbst. Am Tag vor Ablauf der Frist zur Begründung seiner Berufung erkrankt A plötzlich. A beantragt eine Fristverlängerung, die der Gegner ablehnt. Die Frist wird nicht verlängert. Weitere Maßnahmen trifft A nicht. A begehrt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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