Sachlicher Schutzbereich 3: Einreisefreiheit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der deutsche Willi Wanderer (W) will nach Jahren auf Weltreise nach Deutschland zurückkehren. Bundespolizistin G meint, W habe nach Jahren der Abwesenheit kein Recht, einfach so nach Deutschland zurückzukommen, und verweigert W am Flughafen die Einreise.
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Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich 3: Einreisefreiheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) gewährt deutschen Staatsangehörigen das Recht, Aufenthalt und Wohnsitz im gesamten Bundesgebiet frei zu wählen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gewährt das Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) deutschen Staatsangehörigen auch das Recht, nach Deutschland einzureisen bzw. aus dem Ausland zuzuziehen?
Ja!
Fundstellen
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