Öffentliches Recht
Grundrechte
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)
Individuelle Vereinigungsfreiheit: Grundfall 2 (Betätigung in der Vereinigung)
Individuelle Vereinigungsfreiheit: Grundfall 2 (Betätigung in der Vereinigung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M ist eins von vielen Mitgliedern der „Freunde des sibirischen Wolfes e.V.“. Sie will neue Mitglieder werben. Hierfür klingelt sie an Haustüren und versucht, die Bewohner in Gespräche zu verwickeln. Nach einiger Zeit wird ihr diese Art der Werbung polizeilich untersagt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Individuelle Vereinigungsfreiheit: Grundfall 2 (Betätigung in der Vereinigung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei den „Freunden des sibirischen Wolfes e.V.“ handelt es sich um eine Vereinigung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GG.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Mitgliederwerbung für eine Vereinigung i.S.d. Art. 9 Abs. 1 GG stellt eine von Art. 9 Abs. 1 GG geschützte Tätigkeit dar.
Genau, so ist das!
3. M kann sich individuell und unabhängig von der Vereinigung der „Freunde des sibirischen Wolfes e.V.“ auf eine Beeinträchtigung ihrer Vereinigungsfreiheit berufen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juramaus
24.2.2022, 16:05:37
Werdet ihr noch Aufgaben zu dem Thema der negativen Vereinigungsfreiheiten machen, insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft an öffentlich-rechtlichen Vereinigungen? Das ist mMn sehr examensrelevant, vorallem der zu entscheidende Meinungsstreit! Ich würde mich darüber freuen. LG
Lukas_Mengestu
25.2.2022, 14:55:50
Vielen Dank für den Hinweis, Juramaus. Wir bauen den Bereich der Grundrechte derzeit noch aus und werden dabei auch die Vereinigungsfreiheit berücksichtigen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Sophix58
31.8.2023, 10:00:46
Vielen Dank für die vielen Aufgaben! Ganz hilfreich wäre auch noch eine Aufgabe zu den Konkurrenzen zu anderen Grundrechten, hier z.B. zu Art. 21 GG :)
freepalestine
26.7.2024, 11:11:48
Wenn man eine juristische Person im Rahmen des Art. 9 prüft, muss man dann noch auf den Art. 19 III verweisen?
freepalestine
26.7.2024, 11:15:20
Also ich meine wenn eine Vereinigung eine VB einlegt
Dogu
17.8.2024, 12:58:03
Ich würde sagen auf jeden Fall. Der Wortlaut ("Alle Deutschen") bezieht sich ja nur auf natürliche Personen als
Grundrechtsträger
Wendelin Neubert
20.8.2024, 17:46:34
@[freepalestine](231513) meinst Du eine Konstellation nach Art. 9 Abs. 2 GG?
freepalestine
22.8.2024, 14:31:41
Nein meine wenn eine juristische Person eine VB eingelegt wegen Verletzung des Art. 9 Habs herausgefunden Die hM erwähnt Art. 19 III in diesem Fall nicht sondern geht direkt über Art 9