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Justizielle Zusammenarbeit: Deutsche Staatsanwaltschaften nicht befugt zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls
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Justizielle Zusammenarbeit: Deutsche Staatsanwaltschaften nicht befugt zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls
5. April 2026
5 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Staatsanwaltschaft Zwickau erlässt einen Europäischen Haftbefehl gegen den rumänischen Staatsangehörigen R, der dann in Irland festgenommen und inhaftiert wird. R rügt vor dem irischen Gericht, die deutsche Staatsanwaltschaft sei nicht zum Erlass solcher Haftbefehle befugt.
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