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Selbstverteidigungslage: "Gegenwärtigkeit des Angriff"

Selbstverteidigungslage: "Gegenwärtigkeit des Angriff"

10. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Truppen des Staates I marschieren in Staat K ein, um dessen Staatsgebiet zu annektieren. I verzeichnet binnen kurzer Zeit erhebliche Geländegewinne. Es kommt zu Plünderungen und Geiselnahmen. Um ein weiteres Vordringen zu verhindern, bringt K seine Infanterie in Stellung und bläst zum Angriff.

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Einordnung des Falls

Selbstverteidigungslage: "Gegenwärtigkeit des Angriff"

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Invasion des I in K ist ein bewaffneter Angriff nach Art. 51 S.1 UN-Charta.

Ja!

Ein bewaffneter Angriff setzt eine Gewaltanwendung voraus, die nach Ausmaß und Wirkung ("scale and effects") über die des Art. 2 Nr. 4 UN-Charta hinausgeht. Die Invasion des I in K mit Truppen wird zwar nach Art. 3 lit. a der Aggressionsdefinition als „Angriffshandlungen" definiert. Dies hat allenfalls Indizwirkung. Entscheidend ist, dass die Invasion in einer Stärke von 100.000 Mann, unter Plünderungen und Geiselnahmen, die erheblich die territoriale Integrität des K verletzt, erfolgt und damit nach Ausmaß und Wirkung den Gewaltbegriff des Art. 2 Nr. 4 UN-Charta übersteigt.
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2. Die Selbstverteidigungslage setzt ferner die Gegenwärtigkeit des Angriffs voraus. Das folgt aus dem Wortlaut des Art. 51 S. 1 UN-Charta.

Genau, so ist das!

Das Kriterium der Gegenwärtigkeit ergibt sich aus der englischsprachigen Formulierung des Art. 51 S. 1 UN-Charta im Präsens: "if an armed attack occurs". Zudem folgt dies aus dem Telos des Art. 51 S. 1 UN-Charta, der den Staaten eine Reaktionsmöglichkeit auf einen Angriff eröffnet.

3. Die Invasion des I in K ist nicht mehr gegenwärtig. Es fehlt an der Gegenwärtigkeit und damit an einer Selbstverteidigungslage.

Nein, das trifft nicht zu!

Die Gegenwärtigkeit setzt voraus, dass der bewaffnete Angriff schon begonnen hat und noch fortdauert. Die Truppen des I sind bereits in das Gebiet des K eingefallen und dringen noch immer weiter in das Gebiet des K vor, sodass ein gegenwärtiger bewaffneter Angriff vorliegt.
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