Öffentliches Recht
Völkerrecht
Friedenssicherung und Kriegsrecht
Selbstverteidigungslage: "Gegenwärtigkeit des Angriff"
Selbstverteidigungslage: "Gegenwärtigkeit des Angriff"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Truppen des Staates I marschieren in Staat K ein, um dessen Staatsgebiet zu annektieren. I verzeichnet binnen kurzer Zeit erhebliche Geländegewinne. Es kommt zu Plünderungen und Geiselnahmen. Um ein weiteres Vordringen zu verhindern, bringt K seine Infanterie in Stellung und bläst zum Angriff.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Selbstverteidigungslage: "Gegenwärtigkeit des Angriff"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Invasion des I in K ist ein bewaffneter Angriff nach Art. 51 S.1 UN-Charta.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Selbstverteidigungslage setzt ferner die Gegenwärtigkeit des Angriffs voraus. Das folgt aus dem Wortlaut des Art. 51 S. 1 UN-Charta.
Genau, so ist das!
3. Die Invasion des I in K ist nicht mehr gegenwärtig. Es fehlt an der Gegenwärtigkeit und damit an einer Selbstverteidigungslage.
Nein, das trifft nicht zu!
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