Selbstverteidigungslage: "Gegenwärtigkeit des Angriff" (Präventive Selbstverteidigung )
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aus gesicherten Quellen erfährt Staat A (zutreffenderweise) von einem unmittelbar bevorstehenden Raketenabschuss durch Staat B, der gravierende Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und Umwelt in Staat A haben würde. As Luftwaffe attackiert die Raketenabschussbasis des B.
Einordnung des Falls
Selbstverteidigungslage: "Gegenwärtigkeit des Angriff" (Präventive Selbstverteidigung )
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein gegenwärtiger Angriff nach Art. 51 S. 1 UN-Charta besteht, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht oder schon begonnen hat und noch fortdauert.
Nein!
2. As Luftangriff auf die Raketenabschussbasis ist gegenwärtig und damit vom Selbstverteidigungsrecht ausnahmsweise gedeckt.
Genau, so ist das!