Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Fall zum Kein Abzug „Neu für alt“ bei Mangelbeseitigung (BGH, Urt. v. 13.5.2022 – V ZR 231/20): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, ob „Neu für Alt“ bei Mangelbeseitigung ein Abzug vorgenommen werden müsse oder nicht. Der Anwendungsbereich des Abzugs neu für alt ist auch bei einer nur fiktiven Abrechnung eröffnet. Denn der Schädiger kann nicht beeinflussen, ob die Mängelbeseitigung tatsächlich durchgeführt wird oder nicht und der Geschädigte könnte dem Abzug dadurch ausweichen, dass er die Mängelbeseitigung unterlässt. Der Schadensersatz statt der Leistung tritt an die Stelle des Nacherfüllungsanspruchs. BGH: Ob ein Abzug stattfindet, hänge daher davon, ob sich der Käufer im Rahmen der Nacherfüllung auch an den Nacherfüllungskosten beteiligen müsste. Sonst bestünde ein Anreiz für den Verkäufer, die Nacherfüllung nicht durchzuführen, um beim folgenden Schadensersatzanspruch in den Genuss eines Abzugs neu für alt zu kommen. Wird im Kaufrecht ein mangelhaftes Teil durch ein Neuteil ersetzt, hat sich der Käufer an den Kosten dieser Nacherfüllung nicht zu beteiligen, sodass im Schadensersatzanspruch nichts anderes gilt (Grenze: § 439 Abs. 4 S. 2 BGB) (RdNr. 16).
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Fall zur Gewährleistung bei Verbrauchsgüterkauf durch Einzelkaufmann (BGH v. 10.11.2021 - VIII ZR 187/20): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte zu entscheiden, ob der Käufer eines mangelhaften Oldtimers einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer hatte oder nicht, nachdem nicht aufklärbar war, ob der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Der BGH entschied, dass der Käufer nach erfolglosem Fristablauf einen Schadensersatzanspruch nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB.
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"Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden
K kauft von V ein bebautes Grundstück für €80.000. Sie vereinbaren im Kaufvertrag, dass V verpflichtet ist, später auftretende Feuchtigkeitsmängel im Schlafzimmer zu beseitigen. Nach Übergabe tritt im Schlafzimmer Feuchtigkeit auf. K fordert V erfolglos unter Fristsetzung zur Beseitigung auf. Als V weiter untätig bleibt, verlangt K von ihm Zahlung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von €8.000.
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(Kein?) Recht zur dritten Andienung
K kauft bei V am 2.2.2020 einen Neuwagen für €30.000. Am 14.5.2020 macht K bei V erhebliche herstellerbedingte Lackschäden geltend und setzt V eine Nachbesserungsfrist bis zum 30.5.2020. Am. 28.5.2020 bietet V dem K an, einen Vertragshändler seiner Wahl aufzusuchen, damit das Auto besichtigt und nachgebessert werden kann. K ist einverstanden und lässt den Lack vom 14.8. bis zum 21.8.2020 in der Vertragswerkstatt des D nachbessern. Kurz nach Abholung beanstandet K zu Recht, dass die Mängel nicht vollständig beseitigt wurden und die Neulackierung nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Er erklärt am 24.9.2020 den Rücktritt und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung.
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Eintragung eines Kfz im Schengener Informationssystem als Rechtsmangel
K kauft 2011 von B einen Audi Q7. Dieser war im Jahr 2009 in Rumänien von der früheren Besitzerin X nicht an Leasinggeber Y zurückgegeben worden, was K nicht weiß. 2013 wird das Fahrzeug zur Sicherstellung im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. K wird an der serbischen Grenze angehalten, der Audi beschlagnahmt und an Y übergeben. K erklärt B den Rücktritt vom Kaufvertrag.
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Nutzungsbedingte Altlastengefahr – Sachmangel eines Grundstücks
V verkauft K, etwas überteuert, ein Grundstück unter Ausschluss der Haftung (mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz). V weiß, dass auf dem Grundstück vor Kurzem ein Klärschlammrückhaltebecken betrieben wurde. Er behält dies für sich, da er keine konkreten Anhaltspunkte dafür hat, dass Altlasten existieren.