Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Aufklärungspflicht über Sachmangel eines undichten Terrassendachs (BGH, Urt. v. 27.10.2023, Az. V ZR 43/23)
K kauft unter Ausschluss der Sachmängelhaftung Vs Haus. K bemerkt wiederholt Wassereintritte am Terrassendach und setzt V eine Frist zur Nachbesserung. V, die schon vor dem wirksamen Verkauf erfolglos eine Reparatur versuchte, tut nichts. Bald steht fest, dass das Wasser aufgrund einer unzureichenden Abdichtung des Terrassendachs austritt.
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Sachmängelhaftung beim „Bastlerfahrzeug“ (OLG Stuttgart, Urt. v. 17.08.2023 – 2 U 41/22)
K kauft bei Gebrauchtwarenhändler V einen gebrauchten SUV. Der Kaufvertrag enthält folgende Klausel: „Das Fahrzeug wird als Bastelfahrzeug gebraucht und in altersgemäßem Zustand verkauft. Die Käuferin hat das Fahrzeug besichtigt, Probe gefahren und den vorgefundenen Zustand akzeptiert.“ Kurz nach der Übergabe beginnt der Motor zu stottern. Da V trotz Benachrichtigung wochenlang nicht nacherfüllt, verlangt K ihr Geld zurück.
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Zeitlich beschränkte Beschaffungspflicht bei Nachfolgemodellen (BGH, Urt. v. 20.7.2022 – VIII ZR 183/21)
K kauft 2014 ein Auto des Modells „Tiger” bei V. Dieses hat eine unzulässige Abgas-Abschalteinrichtung verbaut. Das vom K erworbene Modell „Tiger” wurde 2015 durch ein neueres Modell ersetzt. 2017 verlangt K von V die Nachlieferung eines mangelfreien Autos durch Lieferung des Nachfolgemodells.
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Fall zum Kein Abzug „Neu für alt“ bei Mangelbeseitigung (BGH, Urt. v. 13.5.2022 – V ZR 231/20): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, ob „Neu für alt“ bei Mangelbeseitigung ein Abzug vorgenommen werden müsse oder nicht. Der Anwendungsbereich des Abzugs neu für alt ist auch bei einer nur fiktiven Abrechnung eröffnet. Denn der Schädiger kann nicht beeinflussen, ob die Mängelbeseitigung tatsächlich durchgeführt wird oder nicht und der Geschädigte könnte dem Abzug dadurch ausweichen, dass er die Mängelbeseitigung unterlässt. Der Schadensersatz statt der Leistung tritt an die Stelle des Nacherfüllungsanspruchs. BGH: Ob ein Abzug stattfindet, hänge daher davon, ob sich der Käufer im Rahmen der Nacherfüllung auch an den Nacherfüllungskosten beteiligen müsste. Sonst bestünde ein Anreiz für den Verkäufer, die Nacherfüllung nicht durchzuführen, um beim folgenden Schadensersatzanspruch in den Genuss eines Abzugs neu für alt zu kommen. Wird im Kaufrecht ein mangelhaftes Teil durch ein Neuteil ersetzt, hat sich der Käufer an den Kosten dieser Nacherfüllung nicht zu beteiligten, sodass im Schadensersatzanspruch nichts anderes gilt (Grenze: § 439 Abs. 4 S. 2 BGB) (RdNr. 16).
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Fall zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Kenntnis eines Mangels der Kaufsache bei vollmachtloser Vertretung (BGH, Urt. v. 06.05.2022 - V ZR 282/20): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte zu entscheiden, wann der maßgebliche Zeitpunkt für die Kenntnis eines Mangels der Kaufsache bei vollmachtloser Vertretung sei. Es kommt maßgeblich auf den Zeitpunkt der Abgabe der Genehmigungserkärung an. Erst hiermit wird der Wille zu dem Vertragsschluss nach außen bekundet. Im Zeitpunkt der Abgabe der Genehmigungserklärung hatte K Kenntnis vom Mangel. Dass Sie die Genehmigungserklärung bereits deutlich früher verfasst hatte, ist unerheblich. Zögert K die Abgabe der Erklärung selbst hinaus, muss sie sich die zwischenzeitlich erlangte Kenntnis zurechnen lassen.
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Nachlieferung eines erheblich höherwertigen Nachfolgemodells gegen Zuzahlung ("Diesel-Abgasskandal")
Verbraucher K kauft von V einen fabrikneuen VW Caddy III für €20.000, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Ein Jahr später verlangt K Nachlieferung. VW produziert mittlerweile ausschließlich den Caddy IV für 26.000€. Ein Softwareupdate würde V nur €100 kosten.
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Inhalt des Anspruchs auf Nachlieferung nach einem Modellwechsel ("Diesel-Abgasskandal")
Verbraucherin K kauft einen fabrikneuen VW Golf der 7. Generation von V. Das Fahrzeug ist vom „Diesel-Abgasskandal“ betroffen. Acht Jahre später verlangt K daher nun erstmals Nachlieferung. Seit drei Jahren produziert VW nur noch den höherwertigen Golf der 8. Generation.
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Haftungsausschluss beim Verkauf eines in Schwarzarbeit gebauten Hauses
V verkauft K unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte ein Grundstück. Dort hatte U im Auftrag des V in Schwarzarbeit ein Gebäude errichtet, worüber V den K nicht aufklärte. Nach der Übergabe bemerkt K Fehler in der Bauwerksabdichtung, von denen V jedoch nichts wusste.
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"Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden
K kauft von V ein bebautes Grundstück für €80.000. Sie vereinbaren im Kaufvertrag, dass V verpflichtet ist, später auftretende Feuchtigkeitsmängel im Schlafzimmer zu beseitigen. Nach Übergabe tritt im Schlafzimmer Feuchtigkeit auf. K fordert V erfolglos unter Fristsetzung zur Beseitigung auf. Als V weiter untätig bleibt, verlangt K von ihm Zahlung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von €8.000.
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(Kein?) Recht zur dritten Andienung
K kauft bei V am 2.2.2020 einen Neuwagen für €30.000. Am 14.5.2020 macht K bei V erhebliche herstellerbedingte Lackschäden geltend und setzt V eine Nachbesserungsfrist bis zum 30.5.2020. Am. 28.5.2020 bietet V dem K an, einen Vertragshändler seiner Wahl aufzusuchen, damit das Auto besichtigt und nachgebessert werden kann. K ist einverstanden und lässt den Lack vom 14.8. bis zum 21.8.2020 in der Vertragswerkstatt des D nachbessern. Kurz nach Abholung beanstandet K zu Recht, dass die Mängel nicht vollständig beseitigt wurden und die Neulackierung nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Er erklärt am 24.9.2020 den Rücktritt und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung.
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Abweichung vom Idealzustand eines Pferdes als Sachmangel?
Verbraucherin K kauft von Unternehmer V ein Jungpferd. Beim Einreiten des Pferdes zwei Monate später entdeckt K eine übermäßige Widerspenstigkeit (Rittigkeitsprobleme). Eine Untersuchung ergibt, dass das Pferd zwar eine physiologische Besonderheit aufweist („Kissing-Spines“-Befund), diese sich aber nicht auswirke. K erklärt Rücktritt und verlangt Vertragsrückabwicklung.
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Verweigerte Herstellergarantie als Sachmangel
V verkauft K ein gebrauchtes Fahrzeug mit der Beschreibung „inklusive Herstellergarantie“. Im Rahmen einer Analyse durch den Hersteller H kommt heraus, dass Anzeichen für eine Manipulation des Kilometerstands vor Übergabe an K bestehen. H verweigert deshalb Garantieleistungen.
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Eintragung im Schengener Informationssystem als Rechtsmangel
K kauft von V einen Oldtimer. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist das Auto im Schengener Informationssystem als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben. Später wird die Fahndung zunächst aufgehoben, dann wieder aufgenommen. Das Fahrzeug ist noch im Schengener Informationssystem ausgeschrieben.
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Eintragung eines Kfz im Schengener Informationssystem als Rechtsmangel
K kauft 2011 von B einen Audi Q7. Dieser war im Jahr 2009 in Rumänien von der früheren Besitzerin X nicht an Leasinggeber Y zurückgegeben worden, was K nicht weiß. 2013 wird das Fahrzeug zur Sicherstellung im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. K wird an der serbischen Grenze angehalten, der Audi beschlagnahmt und an Y übergeben. K erklärt B den Rücktritt vom Kaufvertrag.
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Sachmangel beim Pferdekauf – „Ein Pferd ist kein Gebrauchtwagen“
K kauft von B ein Reitpferd – ohne Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit. Später stellt sich heraus, dass das Pferd eine Rippenverletzung aufweist, die jedoch vollständig und folgenlos ausgeheilt und das Pferd nunmehr klinisch unauffällig ist. K erklärt B den Rücktritt und verlangt von ihm die Rückzahlung des bezahlten Kaufpreises.
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Sachmangel im Kaufvertrag nach §§ 437 Nr. 2, 434, 346 Abs. 1 BGB – Abgrenzung zwischen „neuen“ und „gebrauchten“ Tieren (Pferdekauf)
Hobbyreiterin K erwirbt 2015 von Unternehmer B einen zweieinhalb Jahre alten Hengst bei einer öffentlichen Versteigerung. Die Auktionsbedingungen sehen eine Gewährleistungsfrist von drei Monaten vor. Ein Jahr später erklärt K wegen Sachmangels den Rücktritt.
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Freie Wahl des Käufers zwischen Nachbesserung und Nachlieferung beim Sachmangel
K kauft bei BMW einen neuen X3. Der X3 fordert K wiederholt auf, anzuhalten, um die Kupplung zu kühlen. Der Hinweis ist serienmäßig, aber falsch: Die Kupplung kühlt auch bei Weiterfahrt. K verlangt erst Nachbesserung, dann Ersatzlieferung.
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Kein Nebeneinander von Minderung und großem Schadensersatz wegen desselben Sachmangels
K kauft von B einen neuen Mercedes (99.900 €) und erhält ein sog. "Montagsauto" (hohe Fehleranfälligkeit wg. Herstellungsmängeln). K bringt es 7x zur Nachbesserung und mindert den Kaufpreis um 20 %. Nach 9x Nachbesserung verlangt K "großen Schadensersatz".
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Nutzungsbedingte Altlastengefahr – Sachmangel eines Grundstücks
V verkauft K, etwas überteuert, ein Grundstück unter Ausschluss der Haftung (mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz). V weiß, dass auf dem Grundstück vor Kurzem ein Klärschlammrückhaltebecken betrieben wurde. Er behält dies für sich, da er keine konkreten Anhaltspunkte dafür hat, dass Altlasten existieren.