Öffentliches Recht
Europarecht
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV
Schumacker: Kriterium der Vergleichbarkeit
Schumacker: Kriterium der Vergleichbarkeit
17. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Belgier B wohnt in Belgien und arbeitet in Aachen. Er beantragt in Deutschland die Veranlagung in Steuerklasse III, um vom Ehegattensplitting zu profitieren. Der Antrag wird abgelehnt, da B beschränkt steuerpflichtig ist und damit in Steuerklasse I zu veranlagen ist.
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