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Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV („Graf")

einfach
schwer59 % lösen richtig
26. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die deutsche Staatsangehörige L kündigt ihren Job bei einem österreichischen Unternehmen und verlangt eine Abfindung. Die nationalen Regelungen sehen eine Abfindung jedoch nur vor, wenn der Arbeitnehmer die Beendigung des Vertrags nicht selbst herbeigeführt hat.

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