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Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV („Graf")
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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E war zunächst beim Konzern O in Deutschland angestellt und wechselte dann zu einer Tochtergesellschaft nach Bulgarien. E möchte sich gegen die Zusammensetzung des Aufsichsrats wenden. Nach dem MitbestG haben aber nur im Inland angestellte Arbeitnehmer ein Mandat im Aufsichtsrat.