Öffentliches Recht
Europarecht
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV
Unterschiedslose Beschränkung: Bosman
Unterschiedslose Beschränkung: Bosman
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der belgische Fußballer B möchte nach Vertragsablauf zum französischen Verein L wechseln. Eine Regelung sieht vor, dass der neue Verein eine Ablösesumme an den alten Verein zahlen muss. Der belgische Verein zweifelt an der Zahlungsfähigkeit des L und gibt den B daher nicht frei.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unterschiedslose Beschränkung: Bosman
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B ist Arbeitnehmer i.S.d. Art. 45 AEUV. Der sachliche Anwendungsbereich ist damit eröffnet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch der persönliche und gegenständliche Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit sind eröffnet.
Genau, so ist das!
3. Die Pflicht zur Zahlung einer Ablösesumme stellt eine offene Diskriminierung dar.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Pflicht zur Zahlung einer Ablösesumme stellt eine versteckte Diskriminierung dar.
Nein!
5. Es handelt sich vorliegend um eine unterschiedslose Beeinträchtigungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Unterschiedslose Beeinträchtigungen werden nicht von der Arbeitnehmerfreizügigkeit verboten und sind daher zulässig.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Helena
15.4.2022, 12:55:37
Bezieht sich hier Herkunftsland auf das Land, für welches man Staatsangehörigkeit hat? Würde die Bosman Formel gleichermaßen angewendet, wenn B (als Belgier) von einem italienischen zu einem französischen Verein wechseln wollen würde.
Lukas_Mengestu
20.4.2022, 18:57:29
Hallo Helena, von der Bosman-Formel ist in der Tat jeder Wechsel von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen umfasst. Das heißt auch in dem von Dir gebildeten Beispiel wäre sie anzwenden. Herkunftsland ist somit nicht auf das Land begrenzt, von dem man die Staatsangehörigkeit besitzt. Beste Grüße, Lukas -für das Jurafuchs-Team
Blotgrim
29.6.2023, 23:50:17
Also ich kenne mich im belgischen Fußball jetzt nicht so aus, aber mir wäre es neu wenn man irgendwann einmal nach Auslaufen des Vertrages als Verein eine Ablöse zahlen muss,das hat mich etwas irritiert 😅
brobbis
13.5.2024, 11:07:06
Gerade das hat das Bosman-Urteil (benannt nach dem Spieler) festgestellt, davor war es nicht unüblich auch nach Vertragsende im europäischen Fußball Ablösesummen zu Verlangen, um die Registrierung des Spielers freizugeben, dass er für einem anderen Verein gemeldet werden kann..