Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
List ist keine taugliche Tathandlung
List ist keine taugliche Tathandlung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der T erklärt seiner Frau O wahrheitswidrig, ihr Essen, welches sie gerade genüsslich zu sich nimmt, sei vergiftet und er stelle ihr das Gegenmittel nur zur Verfügung, wenn sie die Scheidungspapiere unterzeichnet. In Wahrheit hat T dem Essen nichts beigemischt. O unterschreibt.
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Einordnung des Falls
List ist keine taugliche Tathandlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T der O mitteilt, dass das Essen vergiftet ist, hat T an O "Gewalt" ausgeübt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.