Öffentliches Recht
Europarecht
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV
Maßnahme gleicher Wirkung – Dassonville
Maßnahme gleicher Wirkung – Dassonville
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die belgischen Händler Dassonville führen "Scotch Whisky" von Frankreich nach Belgien ein. Nach belgischem Recht ist für eine Einfuhr eine amtliche Bescheinigung des Herkunftslandes der Waren erforderlich ist. Die Händler haben aber keine solche Bescheinigung britischer Behörden vorgelegt.
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Einordnung des Falls
Maßnahme gleicher Wirkung – Dassonville
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 ff. AEUV ist in gegenständlicher Hinsicht eröffnet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Anwendungsbereich ist auch in räumlicher Hinsicht eröffnet.
Ja, in der Tat!
3. Die belgische Regelung, welche eine Ursprungsbescheinigung fordert, stellt eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung dar.
Nein!
4. Die belgische Regelung, wonach für die Einfuhr eine Herkunftsbescheinigung erforderlich ist, könnte jedoch eine Maßnahme gleicher Wirkung darstellen.
Genau, so ist das!
5. Die belgische Regelung ist geeignet, den innergemeinschaftlichen Handeln unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dominik
5.2.2022, 19:10:46
Ich fände es super, wenn ihr bei solch prägenden Entscheidungen des EuGH auch noch den üblichen Namen in die Oberzeile packen könntet. Mir hilft das sehr den Sachverhalt mit der daraus entwickelten Dogmatik zu verbinden.
Lukas_Mengestu
7.2.2022, 12:53:11
Danke für den Vorschlag, Dominik. Wir haben hier einen Hinweis im Sachverhalt aufgenommen und besprechen gerne noch einmal im Team, in welcher Form wir das auf andere Fälle noch ausdehnen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
jomolino
1.3.2022, 17:06:35
Wollte gerade anmerken dass ich die Einbindung der Formel in den Sachverhalt nicht gelungen finde, es nimmt das ganze Ergebnis vorweg und verwirrt doch etwas wenn man erstmal an die Formel und nicht an einen Namen denkt..,
oezlemxo
11.5.2022, 13:09:42
Hier stimmt doch etwas nicht - im Sachverhalt ist von belgischen Händlern die Rede, die plötzlich die Bescheinigung einer britischen
Behördevorlegen sollen. Sollte dort nicht an erster Stelle „britische Händler“ stehen?
Lukas_Mengestu
12.5.2022, 14:38:45
Hallo Oezlemxo, das hat tatsächlich seine Richtigkeit. Zwar hatten Vater und Sohn Dassonville den Scotch Whisky bei französischen Import- und Vertriebsgesellschaften eingekauft. Das Produktionsland war indes Großbrittannien, genauer gesagt Schottland. Entsprechend hatte Belgien hierfür eine Ursprungsbescheinigung aus Großbrittannien verlangt, die es so in Frankreich nicht gab. Dies war dann der Anlass, die Sache vor den EuGH zu bringen und damit europäische Rechtsgeschichte zu schreiben. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team