Cassis de Dijon
23. August 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (11.285 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rewe beantragt die Genehmigung für die Einfuhr französischen Likörs. Die zuständige Behörde teilt mit, die Einfuhr sei genehmigungsfrei. Allerdings sei der Verkauf verboten, weil der Likör einen Alkoholgehalt von nur 20 % hat. Nach deutschem Recht können nur Branntweine mit min. 32 % in den Verkehr gebracht werden.
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