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Cassis de Dijon

25. März 2026

9 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Rewe beantragt die Genehmigung für die Einfuhr französischen Likörs. Die zuständige Behörde teilt mit, die Einfuhr sei genehmigungsfrei. Allerdings sei der Verkauf verboten, weil der Likör einen Alkoholgehalt von nur 20 % hat. Nach deutschem Recht können nur Branntweine mit min. 32 % in den Verkehr gebracht werden.

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