Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Innere Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Innere Religions- und Weltanschauungsfreiheit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Soldatin B leistet Dienst an der atheistisch orientierten Ludwig-Feuerbach-Kaserne. Soldaten ist es verboten, sich religiöse Überzeugungen anzueignen oder diese auszuüben. B hat trotzdem immer eine Bibel dabei, weil sie von der Auferstehung von Jesus Christus überzeugt ist.
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Einordnung des Falls
Innere Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bs Überzeugung von der Auferstehung Christi stellt einen Glauben im Sinne von Art. 4 Abs. 1 GG dar.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG enthalten hinsichtlich der Glaubens- und Religionsfreiheit zwei unterschiedliche Grundrechte.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Vorliegend betrifft das Verhalten der B überwiegend das forum internum.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
FML
15.11.2021, 20:46:34
M.E. nach ist die erste Frage zu ungenau. Im SV steht nicht, warum die Bibel mit auf das Zimmer genommen wird. Wenn es um eine rein wissenschaftliche Auseinandersetzung mit eben solcher geht ist die Glaubesfreiheit nicht berührt. Und selbst wenn ist das lesen in der Bibel Teil der Religionsausübung und nicht nur „Glaube“. Bitte etwas präziser.
Wendelin Neubert
16.11.2021, 18:19:26
Hallo FML, Danke für deinen berechtigten Hinweis. Wir haben den Sachverhalt und die erste Frage entsprechen präzisiert. Zudem haben wir noch einen neuen Fall im Anschluss an diesen hinzugefügt, um die Abgrenzung zu einer rein wissenschaftlichen Auseinandersetzung - wie von dir angeregt - deutlich zu machen. Vielen Dank! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team